Fahrlehrerlehrgang - Erweiterung Klasse A

Der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A bietet dem Fahrlehrer ein weiteres Tätigkeitsfeld, denn bereits den 15- & 16.jährigen Jugendlichen kann der Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse AM und die Mofa-Ausbildung angeboten werden. Ebenfalls ist er berechtigt die neue Schlüsselzahl B196 auszubilden.

Diese Ausbidungen darf nur der Fahrlehrer der Klasse A durchführen.

Auch für die Tätigkeit als Seminarleiter Ausbauseminare ist die Fahrlehrererlaubnis A eine vorgeschriebene Voraussetzung.

Voraussetzungen:

  • Fahrlehrererlaubnis Klasse BE
  • Besitz der Klasse A2 (mindestens 2 Jahre)
  • 1 Vollzeitlehrgang an einer Fahrlehrerausbildungsstätte von einem Monat
  • Mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
  • Fahrpraktische Prüfung


Weitere Informationen:

Gerne sind wir auch bereit Ihnen bei einem ausführlichen Beratungsgespräch weitere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Ausbildungsverlauf, der Finanzierung etc. zu geben.

Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns.

Das Anmeldeformular können Sie unter info@fsz-suedwest.de anfordern.

Ihre Ansprechpartner

Fahrlehrerausbildung

Herr Dirk Lauterbach
Telefon: 0261/494-307
Mail: d.lauterbach@fsz-suedwest.de
Outlook-Visitenkarte

Fahrlehrerausbildung

Frau Natascha Halbig
Telefon: 0261/494-343
Mail: n.halbig@fsz-suedwest.de


Unterrichtszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Lehrgangstermine Koblenz Dauer
13.05.2024 - 14.06.2024 4 Wochen