Fördermöglichkeiten auf einen Blick

Um Ihnen den beruflichen Neustart zu erleichtern gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Ist die Entscheidung für den neuen Job erst einmal gefallen, dann sollten Sie unbedingt einen Blick auf die gebotenen Alternativen werfen!

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit/Jobcenter

Der Bildungsgutschein gibt die Möglichkeit, Lehrgänge oder Kurse ohne eigene Kosten zu absolvieren. Lehrgangskosten oder Prüfgebühren, Literatur- oder Fahrtkosten – je nach individueller Vereinbarung werden diese Kosten übernommen. Das gilt in bestimmten Fällen auch für Unterkunft, Kinderbetreuung und Verpflegung, wenn die Maßnahme nicht an Ihrem Wohnort stattfindet. Es lohnt sich also auf jeden Fall, genau hinzuschauen. Voraussetzung für den Bildungsgutschein ist eine persönliche Beratung in der Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter. Hier wird zunächst geklärt, ob Sie förderungsberechtigt
sind und bei „grünem Licht“ wird ein individuelles Konzept erarbeitet.

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung

Aufstiegs-BaföG

Nicht nur durch die Digitalisierung entstehen neue Anforderungen im Beruf. Fort- und Weiterbildung werden immer wichtiger. Damit Sie diesen Fortschritt mitgehen können gibt es das Aufstiegs-BAföG:
erhöhte Fördersätze, Zuschussanteile und Freibeträge. Attraktivere Förderbedingungen sind kaum denkbar!

Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten bis zu 892 € Unterstützung zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss.

  • Bei den Fortbildungskosten liegt der Zuschussanteil für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei 50%. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.
  • Bei bestandener Prüfung erfolgt ein Darlehenserlass von 50%. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.

Aufstiegschancen für Berufstätige mit Kindern tragen zur Chancengerechtigkeit bei. Deshalb zeichnet sich das AFBG durch Familienfreundlichkeit aus. Die Unterhaltsförderung wird erhöht und muss nicht
zurückgezahlt werden: So bekommen etwa Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 € Unterhaltsbeitrag plus 150 € Kinderbetreuungszuschlag pro Monat. Verheiratete mit zwei Kindern bekommen bis zu 1.597 € Unterhaltsbeitrag.

  • Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende liegt bei 150 €.
  • Beim Unterhaltungsbeitrag beträgt der allgemeine Vermögensfreibetrag 45.000 €. Dieser erhöht sich für den Ehepartner/die Ehepartnerin sowie je Kind um 2.300 €.
  • Die Altersgrenze für Kinder liegt bei 14 Jahren

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/die-foerderung/was-wird-gefoerdert/was-wird-gefoerdert_node.html

Deutsche Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft

Trotz gesundheitlicher Probleme ist ein Neustart ins Berufs- und Arbeitsleben möglich: sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch die Berufsgenossenschaft helfen! Die BG ist der richtige Partner, wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr in Ihrem alten Beruf arbeiten können. Die Umschulung wird finanziert und einem erfolgreichen Neustart steht nichts im Wege! Die DRV bietet Leistungen zur beruflichen Rehabilitation an. Ihre Erwerbsfähigkeit soll erhalten werden und neue Chancen in anderen Berufen werden Ihnen aufgzeigt. Es geht darum, Sie im Arbeitsleben zu halten und zugleich neue Perspektiven aufzuzeigen.

Weiter Informationen zur Beratung finden Sie hier:

www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Arbeitgeberförderung

Wenn ein Unternehmen einem arbeitslosen Menschen eine neue berufliche Chance gibt, kann es auf die Unterstützung der Agentur für Arbeit zählen. Es gibt einen Eingliederungszuschuss, also einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Darüber hinaus stehen Förderungen für Aus- und Weiterbildung zur Verfügung. Über alle Möglichkeiten der Unterstützung informieren die Fachkräfte in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen zur Arbeitgeberförderung finden Sie hier:

www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

Der Berufsförderungsdient der Bundeswehr BfD

Der BfD kümmert sich um die Eingliederung von Soldatinnen und Soldaten in den zivilen Arbeitsmarkt: es geht um die Vorbereitung des Einstiegs in das Arbeitsleben und um die Planung des beruflichen Werdegangs. Das Angebot reicht von einfachen Informationen über individuelle Beratungen bis hin zu Förderungen konkreter Qualifizierungsmaßnahmen. Dafür stehen bundesweit über 900 Fachkräfte beratend und unterstützend zur Verfügung. Wichtig ist zu wissen, dass die Unterstützung
des BfD schon recht frühzeitig einsetzt, nämlich schon im ersten Drittel der Dienstzeit.

Kontakt zu Ihrem zuständigen BFD können Sie hier finden:

anw.bfd.bundeswehr.de/internetWeb/app/pages/soldat/meinBfdSoldatSuchen.xhtml

Ihre Ansprechpartner

Fahrlehrerausbildung

Herr Dirk Lauterbach
Telefon: 0261/494-307
Mail: d.lauterbach@fsz-suedwest.de
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Fahrlehrerausbildung

Frau Natascha Halbig
Telefon: 0261/494-343
Mail: n.halbig@fsz-suedwest.de


Unterrichtszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr