Fahrlehrer-Fortbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG

3-tägige Fortbildung

Diese Fortbildung gem. §53 Abs. 1 FahrlG ist Pflicht für jeden Fahrlehrer!

Hinweis zur geänderten Regelung des FahrlG zum Thema Fortbildung:

  • Die Frist zur Fortbildung beginnt mit Ablauf des Jahres in dem die Erlaubnis erteilt wurde. Ablauffrist ist immer der 31.12. des jeweiligen Jahres.
  • Die Fortbildunspflicht nach Absatz 1 verringert sich um jeweils einen Tag auf bis zu einen Tag, wenn der Fahrerlehrer innerhalb der Frist nach Absatz 1 an einer Fortbildung nach den Absätzen 2 oder 3 oder an einer auf Grund des § 68 erlassenen Rechtsverordnung vorgeschriebenen Fortbildung teilgenommen hat. 
  • Inhaber einer Fahrlehrererlaubnis, die nicht mehr von ihrer Fahrlehrererlaubnis Gebrauch machen, haben eine Fortbildung nach Absatz 1 abzuschließen, wenn eine auf der Fahrlehrererlaubnis beruhende Tätigkeit wieder aufgenommen wird und zu diesem Zeitpunkt die Vierjahresfrist abgelaufen ist.

Jeder Fahrlehrer hat alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Die Lehrgänge sind an aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Hiervon kann der Fahrlehrer abweichen; die Dauer der Fortbildung beträgt dann vier Tage.

Die Preise sind inkl. Lehrgangsunterlagen, Mittagsverpflegung und Tagungsgetränke.

Das Anmeldeformular können Sie unter info@fsz-suedwest.de anfordern.

1-tägige Fortbildung Thema: Fahrschule rechtssicher führen

1-tägige Fortbildung:

Diese Fortbildung kann wahlweise an einem der Tage unserer 3-tägigen Fortbildungen nach §53 Absatz 1 FahrlG durchgeführt werden.

Das jeweilige Tagesthema entnehmen Sie bitte unserem Anmeldeformular.

Das Anmeldeformular können Sie unter info@fsz-suedwest.de anfordern.

Beispiel eines Ablaufplans:

Themenschwerpunkte (Angaben ohne Gewähr - Änderungen vorbehalten):

  • 1. Seminartag

    • Ideen für den Theorieunterricht, Methoden vielfältig nutzen
    • Visualisieren und Gestalten in der Ausbildung leicht gemacht

  • 2. Seminartag

    • Stoffkunde & Drogenerkennung im Straßenverkehr
    • Pädagogische Überwachung

  • 3. Seminartag

    • Aktuelles aus der Rechtsprechung und Gesetzgebung
    • Änderung Fahrlehrergesetz

Preis (Angaben ohne Gewähr - Preise können je nach Fortbildung variieren!):

  • Komplettseminar (3 Tage inkl. Kaffeepausen und Mittagssnack): 355€/Person (MwSt. frei)
  • 1-Tages-Seminar (inkl. Kaffeepausen und Mittagssnack):             150€/Person (MwSt. frei)

Ihre Ansprechpartner

Fahrlehrerausbildung

Herr Dirk Lauterbach
Telefon: 0261/494-307
Mail: d.lauterbach@fsz-suedwest.de
Outlook-Visitenkarte

Fahrlehrerausbildung

Frau Natascha Halbig
Telefon: 0261/494-343
Mail: n.halbig@fsz-suedwest.de


Unterrichtszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Lehrgangstermine Koblenz Dauer
06.05.2024 bis 08.05.2024 3 Tage
15.07.2024 bis 17.07.2024 3 Tage
20.11.2024 bis 22.11.2024 3 Tage