BKF WEITERBILDUNG 35 ZEITSTUNDEN
Sie haben bereits einen LKW Führerschein und nutzen diesen gewerblich? Bereits bei Fahrzeugen über 3,5t zGM. ist eine solche Weiterbildung verpflichtend! Ausnahmen möglich, bitte sprechen Sie uns an!
Sie müssen sich laut BKrFQG regelmäßig (alle fünf Jahre) neben der ärztlichen Untersuchung einer 35 stündigen Weiterbildungen unterziehen. Diese Weiterbildung wird im Führerschein eingetragen und bei Verkehrskontrollen überprüft.
Unsere guten Kontakte zu regionalen Transportunternehmen nutzen wir gerne, um Sie bei Ihrem neuen Start ins Berufsleben zu unterstützen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Geistige & körperliche Eignung
Inhalte:
- Theoretische Ausbildung nach BKrFQG
Ihr SVG Vorteil:
In diesem Lehrgang sind folgende Kosten enthalten:
- Lehrmaterial
Informationen und Beratungsgespräche
Sie möchten sich über das Berufsbild des Berufskraftfahrers informieren? Sie haben Fragen zu unserem Schulungsangebot? Welche Teilnahmevoraussetzungen gibt es?
Lassen Sie sich umfassend beraten. Wir bieten Ihnen von montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr die Möglichkeit, sich umfassend über unserer Maßnahmen zu informieren. Unser Ziel ist ein maßgeschneidertes Angebot basierend auf Ihre persönlichen Voraussetzungen für Sie zu erstellen.
Gerne können wir auch individuelle Beratungstermine abstimmen!
Ansprechpartner Koblenz:

Frau Jessica Stöcker
Telefon: 0261/494-444
Mail: j.stoecker@svg-koblenz.de
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Ansprechpartner Neuwied:

Herr Fred Köppen
Telefon: 02631/5746011
Mail: f.koeppen@svg-koblenz.de
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Ansprechpartner Mainz:

Herr Kai Weber
Tel.: 06131-61088-0
Mail: mainz@fahrschulzentrum-rheinland.deOutlook-Visitenkarte
Öffnungszeiten
Bürozeiten | |
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Montag bis Freitag | 08:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Schulungstermine | Dauer |
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