Ausbildungsfahrlehrer gem. § 16 FahrlG
Ein Ausbildungsfahrlehrer bildet den Inhaber einer befristeten Fahrlehrerlaubnis aus. Er unterstützt und beaufsichtigt ihn bei der Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts.
Voraussetzungen:
- Erfolgreiche Teilnahme an einem fünftägigen Einweisungsseminar
- 3 Jahre (in den letzten 5 Jahren) hauptberufsliche Ausbildungstätigkeit in der Klasse B/BE in Theorie und Praxis
Weitere Informationen:
Gerne sind wir auch bereit Ihnen bei einem ausführlichen Beratungsgespräch weitere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Ausbildungsverlauf, der Finanzierung etc. zu geben.
Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns.
Das Anmeldeformular können Sie unter info@fsz-suedwest.de anfordern.
Ihre Ansprechpartner

Fahrlehrerausbildung
Herr Dirk Lauterbach
Telefon: 0261/494-307
Mail: d.lauterbach@fsz-suedwest.de
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Unterrichtszeiten | |
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Montag bis Freitag | 08:30 Uhr - 15:45 Uhr |
Lehrgangstermine Koblenz | Dauer |
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