Ausbildungsfahrlehrer gem. § 16 FahrlG
Ein Ausbildungsfahrlehrer bildet den Inhaber einer befristeten Fahrlehrerlaubnis aus. Er unterstützt und beaufsichtigt ihn bei der Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts.
Voraussetzungen:
- Erfolgreiche Teilnahme an einem fünftägigen Einweisungsseminar
- 3 Jahre (in den letzten 5 Jahren) hauptberufsliche Ausbildungstätigkeit in der Klasse B/BE in Theorie und Praxis
Weitere Informationen:
Gerne sind wir auch bereit Ihnen bei einem ausführlichen Beratungsgespräch weitere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Ausbildungsverlauf, der Finanzierung etc. zu geben.
Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns.
Ihre Ansprechpartner:

Dirk Lauterbach
Fahrlehrerausbildung
d.lauterbach@svg-koblenz.de
Tel.: 0261-494-307
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Andreas Schatton
Fahrlehrerausbildung
a.schatton@svg-koblenz.de
Tel.: 0261-494-307
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Öffnungszeiten
Bürozeiten | |
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Montag bis Freitag | 08:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Unterrichtszeiten | |
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Montag bis Freitag | 08:30 Uhr - 15:45 Uhr |
Lehrangstermine
Auf Anfrage.