Fahrlehrerlehrgang - Erweiterung Klasse CE
Die neuen Bestimmungen zur Kraftfahrerweiterbildung im Nutzfahrzeugbereich in der EU (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) bieten Fahrschulen und Fahrlehrern eine sinnvolle und wirtschaftlich interessante Erweiterung ihrer bisherigen Angebote. Profitieren Sie auch als zukünftiger CE-Fahrlehrer davon und nutzen Sie diese Möglichkeiten der Höherqualifizierung in Ihrem Beruf.
Folgende Voraussetzungen werden gesetzlich benötigt:
- Fahrerlaubnis der Klasse BE
- 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE
- mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
- Fahrpraktische Prüfung
Des zweijährigen Besitzes einer Fahrerlaubnis der Klasse CE bedarf es nicht, wenn der Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse CE 6 Monate lang hauptberuflich - als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei überwiegend - Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer geführt hat 60 Fahrstunden zu 45 Minuten umfassende Zusatzausbildung in einer Fahrschule dieser Kraftfahrzeuge hat bestanden.
Dieser Kurs ist auch als Kombikurs mit der Fahrlehrerlaubnisklasse DE buchbar mit Starttermin 08.01.2024.
Weitere Informationen:
Gerne sind wir auch bereit, Ihnen in einem ausführlichen Beratungsgespräch weitere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Ausbildungsverlauf, der Finanzierung etc. zu geben.
Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns.
Das Anmeldeformular können Sie unter info@fsz-suedwest.de anfordern.
Ihre Ansprechpartner

Fahrlehrerausbildung
Herr Dirk Lauterbach
Telefon: 0261/494-307
Mail: d.lauterbach@fsz-suedwest.de
Outlook-Visitenkarte

Unterrichtszeiten | |
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Montag bis Freitag | 08:30 Uhr - 15:45 Uhr |
Lehrgangstermine Koblenz | Dauer |
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08.01.2024 bis 07.03.2024 | Zwei Monate |