Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang
gem. § 18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG
Der Gesetzgeber fordert von jedem Fahrlehrer, der einen Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis stellt, einen Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang.
Voraussetzungen:
- Das 25. Lebensjahr ist vollendet
- Es liegen keine Tatsachen vor, die die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen
- Es liegen keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die Pflichten nach §29 nicht erfüllen kann
- Die Fahrerlaubnisklasse - für die die Fahrschulerlaubnis beantragt wurde - ist vorhanden
- Mindestens 2 Jahre hauptberufliche Tätigkeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnis
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft
- Ein erforderlicher Unterrichtsraum, erforderliche Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge stehen zu Verfügung.
Dauer:
9 Tage - jeweils von 08:30 Uhr bis ca. 15:45 Uhr
(72 Stunden á 45 Minuten)
Das Anmeldeformular können Sie unter info@fsz-suedwest.de anfordern.
Ihre Ansprechpartner

Fahrlehrerausbildung
Herr Dirk Lauterbach
Telefon: 0261/494-307
Mail: d.lauterbach@fsz-suedwest.de
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Unterrichtszeiten | |
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Montag bis Freitag | 08:30 Uhr - 15:45 Uhr |