Fortbildung für ASF- / FES-Seminarleiter
gem. § 53 Abs. 2 FahrlG
Alle 2 Jahre müssen Sie an einer 1-tägigen Fortbildung teilnehmen.
Da für ASF & FES zwei Seminarerlaubnisse vorliegen, muss für jede eine 1-Tages-Fortbildung pro Jahr besucht werden.
Die jährliche Fortbildungspflicht für Alt-Seminarleiter (vor 01.05.2014) endet immer am 01.05. eines jeden Jahres.
Für Fahrlehrer die erst nach dem 30.04.2014 ihre Fahrerlbaunis erworben haben, beginnt die Fortbildungspflicht mit der Aushändigung oder Zustellung der Erlaubnisurkunde. Dementsprechend endet sie auch Stichtagsgenau. Wann der Seminarleiter im laufenden Jahr seine Fortbildung besucht bleibt ihm selbst überlassen.
Inhalte:
- Erfahrungsaustausch
- Neuerungen
- Spezifische Inhalte der jeweiligen Seminare
- Übungen am Kursprogramm
Ihre Ansprechpartner

Fahrlehrerausbildung
Herr Dirk Lauterbach
Telefon: 0261/494-307
Mail: d.lauterbach@fsz-suedwest.de
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Unterrichtszeiten | |
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Montag bis Freitag | 08:30 Uhr - 15:45 Uhr |