Grundlehrgang Klasse BE
Der Beruf des Fahrlehrers setzt eine Fahrlehrerlaubnis" voraus.
Folgende Voraussetzungen sind für den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE zu erfüllen:
- Mindestalter von 21 Jahren (bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis)
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (Fachhochschulreife, Abitur, Unteroffiziersprüfung)
- Fahrerlaubnisklassen BE
- Geistige, körperliche & charakterliche Eignung
- Ausreichende Fahrpraxis auf einem KFZ der Klasse B
- 8-monatiger Vollzeitlehrgang an einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte inklusive Einführungspraktikum und Praktikum im 5. Monat (in einer Ausbildungsfahrschule)
- 4-monatiges Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule inklusive zwei pädagogischen Tagen und einer Pädagogikwoche an der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Fahrpraktische Prüfung
- Mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
- Theoretische und praktische Lehrprobe
Weitere Informationen:
Gerne sind wir auch bereit Ihnen bei einem ausführlichen Beratungsgespräch weitere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Ausbildungsverlauf, der Finanzierung etc. zu geben.
Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE ist eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZAV), zugelassen durch die Zertifizierungsstelle GZQ.
Das Anmeldeformular können Sie unter info@fsz-suedwest.de anfordern.
Ihre Ansprechpartner

Fahrlehrerausbildung
Herr Dirk Lauterbach
Telefon: 0261/494-307
Mail: d.lauterbach@fsz-suedwest.de
Outlook-Visitenkarte

Unterrichtszeiten | |
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Montag bis Freitag | 08:30 Uhr - 15:45 Uhr |
Lehrgangstermine Koblenz | Dauer |
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13.11.2023 bis 17.01.2025 | ca. 14 Monate |