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Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / Jobcenter

Durch einen Bildungsgutschein werden Lehrgangskosten, Prüfgebühren, Literatur- oder Fahrtkosten – je nach persönlichen Voraussetzungen übernommen. Das gilt in bestimmten Fällen auch für Unterkunft, Kinderbetreuung und Verpflegung, wenn die Maßnahme nicht am Wohnort stattfindet. 

Es lohnt sich also auf jeden Fall, genau hinzuschauen. Voraussetzung für den Bildungsgutschein ist eine persönliche Beratung in der Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter. 

Hier wird zunächst die individuelle Förderberechtigung geklärt und bei „grünem Licht“ durch die Agentur für Arbeit wird ein passgenaues Konzept erarbeitet.

Zum Förderantrag

Aufstiegs-BAföG

Nicht nur durch die Digitalisierung entstehen neue Anforderungen im Beruf. Fort- und Weiterbildung werden immer wichtiger. Dafür gibt es das Aufstiegs-BAföG: erhöhte Fördersätze, Zuschussanteile und Freibeträge. Attraktivere Förderbedingungen sind kaum denkbar!

Fortbildungskosten werden einkommens- und vermögensunabhängig bis zu 15.000 € gefördert. Die Hälfte davon muss nicht zurückgezahlt werden. Die andere Hälfte erhält man als Darlehen von der KfW-Bank. Bei bestandener Prüfung erfolgt ein Darlehenserlass von 50%. 

Unterhaltskosten werden unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse gefördert. Dafür müssen diese Fördermittel nicht zurückgezahlt werden.

Der Bedarfssatz beträgt monatlich 963 € und kann sich aufgrund von (Ehe-)partnern und / oder Kindern erhöhen.

Zum Förderantrag

Deutsche Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft

Trotz gesundheitlicher Probleme ist ein Neustart ins Berufs- und Arbeitsleben möglich: sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch die Berufsgenossenschaft helfen! Die BG ist der richtige Partner, wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr in Ihrem alten Beruf arbeiten können.

Ein großer Teil unseres Lehrgangsangebotes kann durch die Rentenversicherung gefördert werden. Die DRV bietet Leistungen zur beruflichen Rehabilitation an. 

Ihre Erwerbsfähigkeit soll erhalten werden und neue Chancen in anderen Berufen werden Ihnen aufgezeigt. Es geht darum, Sie im Arbeitsleben zu halten und Ihnen zugleich neue Perspektiven aufzuzeigen.

Zum Förderantrag

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BfD)

Der BfD kümmert sich um die Eingliederung von Soldatinnen und Soldaten in den zivilen Arbeitsmarkt: es geht um die Vorbereitung des Einstiegs in das Arbeitsleben und um die Planung des beruflichen Werdegangs. 

Ein großer Teil unseres Lehrgangsangebotes kann durch den BFD gefördert werden, wir beraten Sie gerne. 

Zum Förderantrag

Arbeitgeberförderung

Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes voll oder anteilig je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten und erstattet Ihrem Arbeitgeber bis zu 100% der Gehaltskosten. 

Zum Förderantrag

Öffnungszeiten

Bürozeiten  
Montag bis Freitag 07:30 Uhr - 16:30 Uhr

Unsere Angebote 2025

jobmacher25

Führerscheinklassen

PKW Klassen  B, B96, BE
LKW Klassen  C1, C1E, C, CE
Bus Klassen  D, DE
 

Lehrgangs Angebote

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Fahrlehrerausbildung

Fahrschulzentrum

SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH 
Moselring 11 
56073 Koblenz

Ansprechpartner: Herr Marcus Oberlies 
Tel.: 0261/494 - 444 
E-mail: fahrschulzentrum@fsz-suedwest.de

Öffnungszeiten: Mo-Fr.: 07:30 - 16:30 Uhr

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