Führerschein Klasse C
Gültig für:
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Alter:
21 Jahre, Ausnahme: 18 Jahre, wenn man Berufskraftfahrer lernt oder die Grundqualifikation erwirbt.
Vorbesitz:
Klasse B
Sonstige Regelungen:
Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung und ein Gesundheitscheck nötig.
Ansprechpartner Koblenz:

Frau Alina Schupp
Telefon: 0261/494-443
Mail: a.schupp@svg-koblenz.de
Outlook-Visitenkarte

Frau Nina Spitzlay
Telefon: 0261/494-440
Mail: n.spitzlay@svg-koblenz.de
Outlook-Visitenkarte
Ansprechpartner Neuwied:

Herr Fred Köppen
Telefon: 02631/5746011
Mail: f.koeppen@svg-koblenz.de
Outlook-Visitenkarte
Ansprechpartner Mainz:

Frau Jessica Trabert
Tel.: 06131-61088-0
Mail: mainz@fahrschulzentrum-rheinland.deOutlook-Visitenkarte
Öffnungszeiten
Bürozeiten | |
---|---|
Montag bis Freitag | 08:00 Uhr - 17:00 Uhr |