Führerschein Klasse C1
Gültig für:
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. und nicht mehr als 7,5 t. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Alter:
18 Jahre
Vorbesitz:
Klasse B
Sonstige Regelungen:
Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Ansprechpartner Koblenz:

Frau Jessica Stöcker
Telefon: 0261/494-444
Mail: j.stoecker@svg-koblenz.de
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Ansprechpartner Neuwied:

Herr Fred Köppen
Telefon: 02631/5746011
Mail: f.koeppen@svg-koblenz.de
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Ansprechpartner Mainz:

Herr Kai Weber
Tel.: 06131-61088-12
Mail: mainz@fahrschulzentrum-rheinland.deOutlook-Visitenkarte
Öffnungszeiten
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