Fahrlehrerlehrgang - Erweiterung Klasse A
Der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A bietet dem Fahrlehrer ein weiteres Tätigkeitsfeld, denn bereits den 15- & 16.jährigen Jugendlichen kann der Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse AM und die Mofa-Ausbildung angeboten werden. Ebenfalls ist er berechtigt die neue Schlüsselzahl B196 auszubilden.
Diese Ausbidungen darf nur der Fahrlehrer der Klasse A durchführen.
Auch für die Tätigkeit als Seminarleiter Ausbauseminare ist die Fahrlehrererlaubnis A eine vorgeschriebene Voraussetzung.
Voraussetzungen:
- Fahrlehrererlaubnis Klasse BE
- Besitz der Klasse A2 (mindestens 2 Jahre)
- 1 Vollzeitlehrgang an einer Fahrlehrerausbildungsstätte von einem Monat
- Mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
- Fahrpraktische Prüfung
Weitere Informationen:
Gerne sind wir auch bereit Ihnen bei einem ausführlichen Beratungsgespräch weitere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Ausbildungsverlauf, der Finanzierung etc. zu geben.
Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns.
Ihre Ansprechpartner:

Dirk Lauterbach
Fahrlehrerausbildung
d.lauterbach@svg-koblenz.de
Tel.: 0261-494-307
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Andreas Schatton
Fahrlehrerausbildung
a.schatton@svg-koblenz.de
Tel.: 0261-494-307
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Öffnungszeiten
Bürozeiten | |
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Montag bis Freitag | 08:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Unterrichtszeiten | |
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Montag bis Freitag | 08:30 Uhr - 15:45 Uhr |
Lehrangstermine
Auf Anfrage.