Erweiterung Klasse DE

Die neuen Bestimmungen zur Kraftfahrerweiterbildung im Nutzfahrzeugbereich in der EU (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) bieten Fahrschulen und Fahrlehrern eine sinnvolle und wirtschaftlich interessante Erweiterung ihrer bisherigen Angebote. Profitieren auch Sie als zukünftiger DE-Fahrlehrer davon und nutzen Sie diese Möglichkeiten der Höherqualifizierung in Ihrem Beruf.

Folgende Voraussetzungen sind gesetzlich gefordert:

  • Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
  • 2-jährigen Besitz der Fahrerlaubnis Klasse D
  • Mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
  • Fahrpraktische Prüfung

 

Des zweijährigen Besitzes einer Fahrerlaubnis der Klasse D bedarf es nicht, wenn der Bewerber um die Fahrlehrererlaubnis der Klasse D 6 Monate lang hauptberuflich - als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei überwiegend - Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer 60 Fahrstunden zu 45 Minuten umfassenden Zusatzausbildung in einer Fahrschule auf solchen Kraftfahrzeugen unterzogen hat.

 

Weitere Informationen:

Gerne sind wir auch bereit Ihnen bei einem ausführlichen Beratungsgespräch weitere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Ausbildungsverlauf, der Finanzierung etc. zu geben.

Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns.

Das Anmeldeformular können Sie unter info@fsz-suedwest.de anfordern.

 

 

Ihre Ansprechpartner

Fahrlehrerausbildung

Herr Dirk Lauterbach
Telefon: 0261/494-307
Mail: d.lauterbach@fsz-suedwest.de
Outlook-Visitenkarte

Fahrlehrerausbildung

Frau Jenny Hennig
Telefon: 0261/494-343
Mail: j.hennig@fsz-suedwest.de
Outlook-Visitenkarte

Unterrichtszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr - 15:45 Uhr
Lehrgangstermine Koblenz Dauer
Termin folgt 1 Monat