Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang

gem. § 18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG

Der Gesetzgeber fordert von jedem Fahrlehrer, der einen Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis stellt, einen Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang.

Voraussetzungen:

  • Das 25. Lebensjahr ist vollendet
  • Es liegen keine Tatsachen vor, die die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen
  • Es liegen keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die Pflichten nach §29 nicht erfüllen kann
  • Die Fahrerlaubnisklasse - für die die Fahrschulerlaubnis beantragt wurde - ist vorhanden
  • Mindestens 2 Jahre hauptberufliche Tätigkeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnis
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft
  • Ein erforderlicher Unterrichtsraum, erforderliche Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge stehen zu Verfügung.

 

Dauer:

9 Tage - jeweils von 08:30 Uhr bis ca. 15:45 Uhr

(72 Stunden á 45 Minuten)

Das Anmeldeformular können Sie unter info@fsz-suedwest.de anfordern.

Ihre Ansprechpartner

Fahrlehrerausbildung

Herr Dirk Lauterbach
Telefon: 0261/494-307
Mail: d.lauterbach@fsz-suedwest.de
Outlook-Visitenkarte

Fahrlehrerausbildung

Frau Natascha Halbig
Telefon: 0261/494-343
Mail: n.halbig@fsz-suedwest.de


Unterrichtszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Lehrgangstermine Koblenz Dauer
11.11.2024 bis 21.11.2024 9 Tage