Diese Fortbildung gem. §53 Abs. 1 FahrlG ist Pflicht für jeden Fahrlehrer!

Hinweis zur geänderten Regelung des FahrlG zum Thema Fortbildung:

  • Die Frist zur Fortbildung beginnt mit Ablauf des Jahres in dem die Erlaubnis erteilt wurde. Ablauffrist ist immer der 31.12. des jeweiligen Jahres.
  • Die Fortbildunspflicht nach Absatz 1 verringert sich um jeweils einen Tag auf bis zu einen Tag, wenn der Fahrerlehrer innerhalb der Frist nach Absatz 1 an einer Fortbildung nach den Absätzen 2 oder 3 oder an einer auf Grund des § 68 erlassenen Rechtsverordnung vorgeschriebenen Fortbildung teilgenommen hat. 
  • Inhaber einer Fahrlehrererlaubnis, die nicht mehr von ihrer Fahrlehrererlaubnis Gebrauch machen, haben eine Fortbildung nach Absatz 1 abzuschließen, wenn eine auf der Fahrlehrererlaubnis beruhende Tätigkeit wieder aufgenommen wird und zu diesem Zeitpunkt die Vierjahresfrist abgelaufen ist.

 

Jeder Fahrlehrer hat alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Die Lehrgänge sind an aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Hiervon kann der Fahrlehrer abweichen; die Dauer der Fortbildung beträgt dann vier Tage.

Pflichtweiterbilung für Dozenten nach BKrFQV §7

(1) Ausbilder, die Unterricht zur beschleunigten Grundqualifikation oder zur Weiterbildung durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine mindestens dreitägige Fortbildung aufzufrischen. Die Fortbildung soll alle Gebiete erfassen, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders von Bedeutung sind. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten und ist spätestens alle vier Jahre zu absolvieren.

(2) Die Ausbilder haben der Ausbildungsstätte, an der sie Unterricht durchführen, spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Fortbildung die Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte auszuhändigen.

(3) Der Unterricht im Sinne dieser Verordnung darf nur von Ausbildern durchgeführt werden, die sich regelmäßig im Sinne des Absatzes 1 Satz 3 fortbilden.

(4) Teilnahmebescheinigungen der Ausbilder der letzten beiden Fortbildungsmaßnahmen sind von der Ausbildungsstätte aufzubewahren und spätestens acht Jahre nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme zu vernichten. Die Teilnahmebescheinigungen sind der nach Landesrecht zuständigen Behörde nach § 11 Absatz 1 Satz 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes auf Verlangen unverzüglich vorzulegen.

Die Preise sind inkl. Lehrgangsunterlagen, Mittagsverpflegung und Tagungsgetränke.

 

 

4-Tägige Fahrlehrerfortbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG und Ausbilderfortbildung nach § 7 BKrFQV

Inhalte

Weiterentwicklung der Moderatorenkompetenzen

Kennenlernen von weiteren Lehrmethoden,

„Werkzeugkasten“ für Trainer, die nach dem BKrFQG unterrichten

Methoden, mit denen die Teilnehmer angesprochen und motiviert werden, ihr Arbeitsverhalten im Alltag zu verbessern

Möglichkeiten der Visualisierung von Unterrichtsinhalten

Fachspezifische Inhalte aus allen drei Kenntnisbereichen nach der BKrFQV

→        Technik

→        Recht

→        Perspektiven und Entwicklungen in der Zukunft

Neue Informationen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz

Praktische Seminarinhalte

Austausch von Erfahrungen mit anderen Moderatorinnen und Moderatoren bzgl.

→   Konzeption, Strukturierung, Planung und Vorbereitung von Veranstaltungen

→   Moderatorenverhalten in herausfordernden Seminarsituationen

Orientierung und Anpassung an Teilnehmerkompetenzen

Das Anmeldeformular können Sie unter info@fsz-suedwest.de anfordern.

 

 

1-tägige Fortbildung

Die 1-tägige Fortbildung nach § 7 BKrFQV befasst sich im Schwerpunkt mit den rechtlichen Grundlagen rund um die Weiterbildung von Berufskraftfahrer/innen.

Alle wichtigen Aspekte im Hinblick auf die Tätigkeit als Dozent nach BKrFQG werden besprochen.

Für jeden Dozenten in der BKF-Weiterbildung ein muss, um rechtssicher aufgestellt zu sein.

Das Anmeldeformular können Sie unter info@fsz-suedwest.de anfordern.

Ihre Ansprechpartner

Fahrlehrerausbildung

Herr Dirk Lauterbach
Telefon: 0261/494-307
Mail: d.lauterbach@fsz-suedwest.de
Outlook-Visitenkarte

Fahrlehrerausbildung

Frau Natascha Halbig
Telefon: 0261/494-343
Mail: n.halbig@fsz-suedwest.de


Unterrichtszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Lehrgangstermine Koblenz Dauer
16.12.2024 bis 19.12.2024 4 Tage