BF 17

Du möchtest mit 17 den Führerschein machen und Auto fahren? Kein Problem mit dem Programm „BF 17". Auf dieser Seite findest Du die wichtigsten Informationen rund um das Thema „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“.

„BF 17“ kurz und kompakt beschrieben

Du bist 16 ½ Jahre alt? Wenn ja, dann kannst Du Dich in unserer Fahrschule in Koblenz anmelden. Die Führerscheinausbildung ist identisch zur normalen Klasse-B-Ausbildung. Die theoretische Prüfung kannst Du frühestens 3 Monate und die praktische Fahrprüfung frühestens 1 Monat vor Deinem 17. Geburtstag machen. Beide bestanden, bekommst Du nach Deinem 17. Geburtstag eine sogenannte Prüfbescheinigung ausgehändigt. Diese gilt in Verbindung mit Deinem Ausweis als Fahrerlaubnis für das „Begleitete Fahren“.

Begleitpersonen

Die Begleitperson muss...

1. mindestens 30 Jahre alt sein,
2. seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen,
3. nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Begleitauflagen

Es gilt die 0,5-Promille-Grenze für die Begleitperson bzw. dass sie nicht unter Drogeneinfluss steht. Die Verantwortung für die Einhaltung der Begleitauflagen liegt beim Fahranfänger selbst!

Schulungen für Begleitpersonen

Eine Schulung für die Begleitpersonen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings bieten wir in unserer Fahrschule regelmäßig Informationsveranstaltungen für Begleitpersonen an. Uns ist wichtig, dass Sie als Begleitperson wissen welche Aufgaben, Rechte und Pflichten Sie haben.

Anzahl der Begleitpersonen

Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt! Voraussetzung ist, dass die Begleitpersonen in der Prüfbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sind.

Antragstellung „BF 17“

Dein erster Weg führt zu uns in die Fahrschule! Hier erhältst Du alle wichtigen Informationen sowie Unterlagen. Unter anderem werden die Begleitpersonen in einem Zusatzformular eingetragen. Desweiteren wird eine Kopie von Führerschein sowie Personalausweis benötigt. Wichtig ist, dass Deine Eltern oder gesetzlichen Vertreter mit dem Programm „BF 17“ einverstanden sind. Sobald die Antragsformailtäten bei uns erledigt sind, musst Du bei Deiner zuständigen Führerscheinstelle vorbeischauen. Hier benötigst Du weitere Unterlagen:

1. einen gültigen Personalausweis oder Reisepass 
2. ein aktuelles Passbild (biometrisches Foto) 
3. einen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
4. einen Nachweis über die Teilnahme am Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“

Ansprechpartner Koblenz:

Frau Xenia Geiger
Telefon: 0261/494-444
Mail: x.geiger@fsz-suedwest.de
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Ansprechpartner Neuwied:

Herr Fred Köppen
Telefon: 02631/5746011
Mail: f.koeppen@fsz-suedwest.de
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Ansprechpartner Mainz:

Frau Larissa Körber
Telefon: 06131/61088-11
Mail: l.koerber@fsz-suedwest.de
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Frau Weronika Kolodziecjzak
Telefon: 06131/61088-0
Mail: w.kolodziecjzak@fsz-suedwest.de
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