Führerschein Klasse B
Gültig für:
Alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Alter:
ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen:
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".
Ansprechpartner Koblenz:

Frau Alina Schupp
Telefon: 0261/494-443
Mail: a.schupp@svg-koblenz.de
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Frau Nina Spitzlay
Telefon: 0261/494-440
Mail: n.spitzlay@svg-koblenz.de
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Ansprechpartner Neuwied:

Herr Fred Köppen
Telefon: 02631/5746011
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Ansprechpartner Mainz:

Frau Jessica Trabert
Tel.: 06131-61088-0
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